Vorsorgelotsen Rödermark

Warum persönliche Vorsorge?

Wer frühzeitig festlegt, was er im Ernstfall zulässt oder ablehnt, ist selbst­bestimmend über seinen Willen und seine Wünsche für die Zukunft.

Der Regelungsbedarf zum Thema persönliche Vorsorge kann in Abhängigkeit von Faktoren wie Alter, Lebenssituation, Gesundheit und Vermögensbesitz geprägt sein. Verschiedene Personen haben unterschiedliche Bedürfnisse und Überlegungen in Bezug auf ihre persönliche Vorsorge, was maßgeschneiderte Regelungen erforderlich macht.

Schaffen Sie Sicherheit für sich und Ihre Familie. Selbstbestimmt durchs Leben zu gehen ist für gesunde Menschen etwas Selbstverständliches. Doch Unfall, Krankheit oder Alter können die Möglichkeit, frei über sich zu bestimmen, einschränken oder sogar unmöglich machen.

Die drei Elemente der persön­lichen Vorsorge sind:

Vorsorge­vollmacht

Mit der Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine Person eine andere Person des Vertrauens im Falle einer Notsituation und damit im Vorsorgefall alle oder nur bestimmte Aufgaben für sie zu übernehmen. Voraussetzung ist die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers beim Verfassen der Vollmacht.

Diese kann vom Hausarzt bestätigt werden.

Achtung:
Banken akzeptieren nur ihr eigenes Vorsorgevollmacht Formular.

Betreuungs­verfügung

Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht erteilen, ist eine Betreuungsverfügung nicht zwingend erforderlich, aber ratsam. Sie dient Ihrer zusätzlichen Sicherheit. Denn wenn der von Ihnen in der Vorsorgevollmacht benannte Bevollmächtigte das Amt nicht übernehmen kann oder will, stehen Sie ohne Bevollmächtigten da, wenn Sie nicht mehrere Personen benannt haben. Deshalb regelt die Betreuungsverfügung Ihre Betreuung nur über die Einbindung des Betreuungsgerichtes.

Patienten­verfügung

Die Patientenverfügung ist eine vorsorgliche schriftliche Erklärung für die Einwilligung oder Ablehnung von bestimmten medizinischen Behandlungen, die temporär aber auch auf Dauer in Kraft treten kann. Sollten Sie nicht mehr in der Lage sein, Ihren Willen zu äußern z.B. im Sterbeprozess oder bei einer unheilbaren Erkrankung im Endstadium, bei Hirnschädigung oder bei Hirnabbau (Demenz).