Vorsorgelotsen Rödermark

Es ist wichtig, rechtzeitig eine Vorsorge­vollmacht zu erstellen, solange Sie noch in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen und Ihren Willen zu äußern.

Warum ist es sinnvoll, eine Vorsorge­vollmacht zu erteilen?

Mit einer Vorsorgevollmacht kann vorsorglich eine Vertrauensperson rechtsgeschäftlich bevollmächtigt werden, im Bedarfsfall Ihre Angelegenheiten im Rahmen der erteilten Vollmacht zu wahrzunehmen, wenn Sie aufgrund einer Krankheit, eines Unfalls oder des Nachlassens der geistigen Kräfte nicht mehr oder nur noch teilweise in der Lage ist, Ihre rechtlichen Angelegenheiten selbst zu regeln.

Die Vorsorgevollmacht regelt die Entscheidungsbefugnis für alle in der Vollmacht genannten Bereiche. Das heißt, Sie können festlegen, in welchen Angelegenheiten die bevollmächtigte Person im Bedarfsfall für Sie entscheiden darf und in welchen nicht. In der Vorsorgevollmacht legen Sie Ihre Wünsche genau fest. Es ist wichtig, diese Einzelheiten im Voraus zu besprechen, damit die Entscheidungen des Bevollmächtigten in gesundheitlicher, finanzieller oder anderer Hinsicht Ihren Wünschen entsprechen.

Es empfiehlt sich, die Vorsorgevollmacht schriftlich zu erteilen. In bestimmten Fällen ist eine öffentliche Beglaubigung erforderlich.

Wichtig, bitte bei Ihrer Bank nachfragen

Die Banken verlangen eine Bankvollmacht, die vor Ort vom Vollmachtgeber und vom Vollmachtnehmer in Anwesenheit eines Bankmitarbeiters ausgefüllt und unterschrieben wird.

Voraussetzung: Der Vollmachtgeber ist im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte.

Ohne Vollmacht kann eine gerichtliche Betreuung angeordnet werden, sollten Sie aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr in der Lage sein, sich selbst zu äußern oder Ihre Angelegenheiten zu regeln.

Ehepartner, Eltern oder volljährige Kinder können ohne Vorsorgevollmacht nicht automatisch Entscheidungen für ihre Angehörigen treffen, wenn diese aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls dazu nicht in der Lage sind.

Der von Ihnen benannte Bevollmächtigte darf jedoch nur dann für Sie handeln, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind.

Ärztliche Bescheinigung

Es kann empfehlenswert sein, ein ärztliches Attest beizufügen, das bestätigt, dass der Vollmachtgeber zum Zeitpunkt der Erstellung der Vollmacht in der Lage war, seine Entscheidungen zu verstehen und diese frei zu treffen. Dies kann helfen, potenzielle Anfechtungen der Vollmacht zu vermeiden.

Ab Januar 2023 gilt das gesetzliche Notvertre­tungsrecht für Ehegatten

Ehegatten können sich jetzt in einer Notsituation für maximal 6 Monate gegenseitig und nur in Gesundheits­angelegenheiten vertreten, ohne vorliegen einer Vorsorgevollmacht.

Wer benötigt wann eine Vorsorgevollmacht?

Grundsätzlich gibt es kein empfohlenes Alter, ab dem man sich mit dem Thema Vorsorgevollmacht befassen sollte. Denn leider kann es Menschen jeden Alters treffen, dass sie aufgrund einer schweren Krankheit oder eines Unfalls ins Koma fallen. In diesen und vielen anderen Fällen sind die Betroffenen nicht mehr in der Lage, wichtige Entscheidungen für sich selbst zu treffen.

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie verhindern, dass ein Betreuungsgericht für Sie einen Betreuer bestellt, der dann für Sie Entscheidungen trifft. Mit einer Vorsorgevollmacht wählen Sie einen Bevollmächtigten, der für Sie Entscheidungen treffen soll, die Ihr Leben betreffen.

Brauche ich einen Notar für eine rechtsgültige Vollmacht?

Dies ist nicht erforderlich, sondern die Vollmacht reicht beim Verkauf von unbeweglichem Vermögen wie Grundstücken, Wohnung oder Haus aus, wenn Sie diese öffentlich beglaubigen lassen.

Aufbewahrung der Vorsorgevollmacht

Es gibt keine Vorschriften, wie Sie die Vorsorgevollmacht aufbewahren müssen. Bewahren Sie die Vorsorgevollmacht aber so auf, dass die Vollmacht leicht zu finden ist. Wenn der Bevollmächtigte im Falle Ihrer Verhinderung für Sie entscheiden soll, benötigt er dazu das Original der Vollmacht mit Ihrer Unterschrift.

Zentrales Vorsorgeregister

Da nicht nur Ihre Angehörigen oder Ihre Vertrauenspersonen, sondern im Notfall auch Ärzte und das zuständige Betreuungsgericht wissen müssen, dass es für Sie Vorsorgedokumente gibt, sollten Sie diese auch beim Zentralen Vorsorgeregister registrieren lassen. Die Bundesnotarkammer führt das zentrale Vorsorgeregister (ZVR), in das die Vorsorgedokumente und die jeweils bevollmächtigten Personen eingetragen werden.

Vorsorge­vollmacht widerrufen

Teilen Sie Ihrem Bevollmächtigten Ihren Wunsch mit und lassen Sie sich die alte von Ihnen unterschriebene Vorsorgevollmacht aushändigen.

Erstellen Sie eine neue Vorsorgevollmacht und vermerken Sie darin, dass frühere Vollmachten mit dem neuen Dokument ihre Gültigkeit verlieren.