Vorsorgelotsen Rödermark

Es ist wichtig, rechtzeitig eine Patienten­verfügung zu erstellen, solange Sie noch in der Lage sind, Entschei­dungen zu treffen und Ihren Willen zu äußern.

Was ist eine Patientenverfügung?

Eine vorsorgliche schriftliche Erklärung für die Einwilligung und Ablehnung in bestimmten medizinischen Behandlungen:

  • in unterschiedlichen Notsituationen
  • wenn der Patient entscheidungsunfähig wird
  • mit Beschreibung des Willens über die Art und Weise der medizinischen / pflegerischen Behandlung: in Todesnähe / bei unheilbarer Krankheit im Endstadium /bei Hirnschädigung /bei Hirnabbau (Demenz)

Welche Vorteile hat eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ist ein juristisches Dokument, das die Wünsche einer Person in Bezug auf medizinische Behandlung und Pflege am Lebensende für den Fall festlegt, dass sie ihre Wünsche nicht mehr mitteilen kann.

Solange Sie einwilligungsfähig sind, können Sie jederzeit eine Patientenverfügung verfassen, ändern oder widerrufen. Sie können vorgefertigte Formulare verwenden oder ein eigenes Dokument verfassen. Wichtig ist, dass Ihr Wille unmissverständlich aus dem Dokument hervorgeht.

Mit einer Patientenverfügung behalten Sie die Kontrolle über Ihre medizinischen Entscheidungen, auch wenn Sie handlungsunfähig werden oder nicht mehr kommunizieren können. Sie stellt sicher, dass Ihre Wünsche und Wertvorstellungen bei medizinischen Eingriffen, lebenserhaltenden Behandlungen und der Pflege am Lebensende respektiert werden.

Indem Sie Ihre Wünsche in Bezug auf Ihre Gesundheitsversorgung in einer Patientenverfügung klar festlegen, können Sie Ihren Ärzten, Familienangehörigen und Bevollmächtigten eine Orientierungshilfe an die Hand geben. Dadurch werden die Angehörigen entlastet, die sonst möglicherweise schwierige Entscheidungen in Ihrem Namen treffen müssen, ohne Ihre konkreten Wünsche zu kennen.

In einer Patientenverfügung können Sie festlegen, welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen und welche nicht. Sie ermöglicht es, bestimmte Eingriffe, die invasiv, belastend oder mit den eigenen Wertvorstellungen unvereinbar sind, wie z. B. künstliche Beatmung, künstliche Ernährung oder Wiederbelebung, abzulehnen oder einzuschränken.

Liegt keine Patientenverfügung vor oder sind die Festlegungen in einer Patientenverfügung zu unkonkret oder zu allgemein, entscheiden die gesetzlichen oder von Ihnen bevollmächtigten Vertreter gemeinsam mit den Ärzten auf der Grundlage des mutmaßlichen Willens des Patienten über die anstehende Behandlung.

Eine Patientenverfügung kann dazu beitragen, Unstimmigkeiten und Konflikte in der Familie über medizinische Entscheidungen zu vermeiden. Sie verschafft Ihren Wünschen Klarheit und Rechtsgültigkeit und verringert so die Gefahr von Streitigkeiten unter den Familienmitgliedern, die möglicherweise unterschiedliche Meinungen über die richtige Vorgehensweise haben.

Eine Patientenverfügung kann Ihnen die Sicherheit geben, dass ihre Wünsche respektiert werden und ihre Angehörigen in emotional belastenden Zeiten keine schwierigen Entscheidungen treffen müssen.

Eine Patientenverfügung ist für bestimmte medizinische Entscheidungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Versorgung am Lebensende, gesetzlich vorgeschrieben. Eine Patientenverfügung stellt sicher, dass gesetzliche Bestimmungen eingehalten werden und Ihre Wünsche anerkannt und rechtsverbindlich sind.

Nehmen Sie in einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung auf Ihre Patientenverfügung Bezug und informieren Sie Ihren Bevollmächtigten. Damit stellen Sie sicher, dass Ihre Wünsche aus der Patientenverfügung im Bedarfsfall berücksichtigt werden können.

Aktualität der Patienten­verfügung

Um die Aktualität zu bestätigen, sollten Sie Ihre Patienten­verfügung jedoch alle ein bis zwei Jahre neu unterschreiben.

Ärztliche oder juristische Überprüfung!

Eine ärztliche oder gar juristische Überprüfung Ihrer Patientenverfügung ist nicht vorgeschrieben. Eine ärztliche Beratung kann jedoch hilfreich sein, um die Patientenverfügung korrekt auszufüllen.

Bitte beachten, Informationspflicht

Ärzte erfahren nur von der Existenz einer Patientenverfügung, wenn der Patient selbst oder Angehörige ihn darauf hinweisen oder die Patientenverfügung im zentralen Vorsorgeregister registriert ist.

Seit dem 1. Januar 2023 können auch behandelnde Ärzte das Zentrale Vorsorgeregister abrufen, wenn der Patient nicht ansprechbar und eine Entscheidung über eine dringende medizinische Behandlung erforderlich ist. Der Arzt kann dadurch z.B. mit einer registrierten Vertrauensperson in Kontakt treten oder feststellen, ob er in dem konkreten Fall von einer Ehegattennotvertretung ausgehen darf.

Aufbewahrung der Patientenverfügung

Es gibt keine Vorschriften, wie Sie die Patientenverfügung aufbewahren müssen. Bewahren Sie die Patientenverfügung aber so auf, dass die Vollmacht leicht zu finden ist. Wenn der Bevollmächtigte im Falle Ihrer Verhinderung für Sie entscheiden soll, benötigt er dazu das Original der Vollmacht mit Ihrer Unterschrift. Möglichkeiten zur Aufbewahrung:

Zentrales Vorsorgeregister

Da nicht nur Ihre Angehörigen oder Ihre Vertrauenspersonen, sondern im Notfall auch Ärzte und das zuständige Betreuungsgericht wissen müssen, dass es für Sie Vorsorgedokumente gibt, sollten Sie diese auch beim Zentralen Vorsorgeregister registrieren lassen. Die Bundesnotarkammer führt das zentrale Vorsorgeregister (ZVR), in das die Vorsorgedokumente und die jeweils bevollmächtigten Personen eingetragen werden.

Patientenverfügung widerrufen

Teilen Sie Ihrem Bevollmächtigten Ihren Wunsch mit und lassen Sie sich die alte von Ihnen unterschriebene Patientenverfügung aushändigen.

Erstellen Sie eine neue Patientenverfügung und vermerken Sie darin, dass frühere Vollmachten mit dem neuen Dokument ihre Gültigkeit verlieren.