Vorsorgelotsen Rödermark

Zentrales Vorsorge­register der Bundes­notar­kammer

Zentrales Vorsorgeregister

Da nicht nur Ihre Angehörigen oder Ihre Vertrauenspersonen, sondern im Notfall auch Ärzte und das zuständige Betreuungsgericht wissen müssen, dass es für Sie Vorsorgedokumente gibt, sollten Sie diese auch beim Zentralen Vorsorgeregister registrieren lassen. Die Bundesnotarkammer führt das zentrale Vorsorgeregister (ZVR), in das die Vorsorgedokumente und die jeweils bevollmächtigten Personen eingetragen werden. Die Vorsorgedokumente selbst werden dort nicht hinterlegt.

Dokumente beim Zentralen Vorsorgeregister
registrieren

Jeder kann seine Vorsorgedokumente beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer melden. Die Dokumente werden dort registriert, aber nicht hinterlegt. Durch die Registrierung ist gewährleistet, dass Ärzte und das Betreuungsgericht Zugang zu Ihren Daten erhalten.

In einem Notfall kann angefragt werden, ob Daten hinterlegt wurden. Die Anfragenden erfahren so die Anschrift des Bevollmächtigten oder des vorgeschlagenen Betreuers.

Was nützt die Regelung Ihrer Vorsorge­angelegenheiten, wenn diese im Ernstfall nicht bekannt werden?

Die Regelung von Vorsorgeangelegenheiten erfüllt nur dann ihren Zweck, wenn die entsprechenden Stellen im Ernstfall davon Kenntnis erlangen. Aus diesem Grund ist die Registrierung jeder Vorsorgeangelegenheit im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer so wichtig. Betreuungsgerichte und behandelnde Ärzte können schnell feststellen, welche Regelungen der Vorsorgende getroffen hat. Das Zentrale Vorsorgeregister dient damit einerseits der Stärkung des Selbstbestimmungsrechts jedes Bürgers und andererseits der Effizienz von Ärzten und Betreuungsgerichten.

Seit dem 1. Januar 2023 können auch behandelnde Ärzte aber nur unter streng geregelten Voraussetzungen das Zentrale Vorsorgeregister anrufen und Kontaktdaten von Vollmachtnehmern oder Betreuern abrufen, wenn der Patient nicht ansprechbar und eine Entscheidung über eine dringende medizinische Behandlung erforderlich ist. Auch kann der Arzt feststellen, ob ein Einspruch zu einem Ehegattennotvertretungsrecht vorliegt.

Inhalt der Registrierung

Neben den Kontaktdaten des Vollmachtgebers, von Vollmachtnehmern und Betreuern sind Angaben über die Vorsorgeverfügungen zu machen wie:

Vorsorgevollmacht

Betreuungsverfügung

Patientenverfügung

Und um welche Bereiche es sich bei der Vorsorgeverfügung handelt wie:

Vermögensangelegenheiten

Angelegenheiten der Gesundheitssorge

Angelegenheiten der Aufenthaltsbestimmung

Sonstige persönliche Angelegenheiten

Die aktuellen Kosten der Registrierung entnehmen Sie bitte den Informationen des Vorsorgeregisters.

ZVR-Card

Nach Abschluss des Eintragungsverfahrens erhalten Sie zusätzlich zur Eintragungsbestätigung Ihre persönliche ZVR-Card als Dokumentation Ihrer Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (ZVR).

Die ZVR-Card soll in Notsituationen dabei helfen, registrierte Vorsorgeangelegenheiten aufzufinden und Kontakt zu den benannten Vertrauenspersonen herzustellen. Bei der ZVR-Card handelt es sich um eine Karte im Scheckkartenformat, auf deren Rückseite handschriftlich individualisierende Angaben wie insbesondere der Name des Vorsorgenden sowie Name und Telefonnummern von bis zu zwei Vertrauenspersonen eingetragen werden können. Der Vorsorgende kann die ZVR-Card beispielsweise in seiner Geldbörse mit sich führen, wo sie im Notfall jederzeit auffindbar ist.

Weitere wichtige Details zur Registrierung Ihrer Vorsorgedokumente und der ZVR-Card finden Sie auf der Website der Bundesnotarkammer, Zentrales Vorsorgeregister.

Hier geht es zum zentralen Vorsorgeregister
Quelle: Bundesnotarkammer, zentrales Vorsorgeregister

Wir Vorsorgelotsen helfen gerne beim Ausfüllen der entsprechenden Formulare des zentralen Vorsorge­registers.