Vorsorgelotsen Rödermark

Für die Aufbe­wahrung Ihrer Vorsorge­dokumente gibt es keine Vor­schriften.

Vorsorge­dokumente aufbewahren

Es gibt keine Vorschriften, wie Sie Ihre Vorsorgedokumente aufbewahren müssen. Bewahren Sie die Vorsorgedokumente aber so auf, dass diese leicht zu finden sind. Wenn die Vertrauensperson (Bevollmächtigte) im Falle Ihrer Verhinderung für Sie entscheiden soll, benötigt sie dazu die Originale der Vollmachten mit Ihrer Unterschrift.

Für die Aufbewahrung Ihrer Vorsorge­dokumente stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:

Sie können Ihr Vorsorge­dokument bei sich zu Hause aufbewahren.  Am besten alle Vorsorge­dokumente zusammen in einem Ordner und an einem festen Platz, den Sie und der Bevollmächtigte kennen. Bedenken Sie dabei, dass der Bevollmächtigte Zugang zu Ihrer Wohnung haben muss, um die Dokumente im Ernstfall holen zu können.

Sie können die Originale auch direkt dem/den Bevollmächtigten übergeben. Da Sie Personen Ihres Vertrauens ausgewählt haben, können diese im
Notfall sofort Entscheidungen für Sie treffen. Denken Sie daran, dass Sie die Vorsorge­dokumente bei Ihren Vertrauens­personen austauschen, wenn Sie Änderungen an den Vorsorge­dokumenten vornehmen.

Eine weitere Möglichkeit ist die Hinterlegung der Vorsorge­dokumente bei einem Notar.

Für die Betreuungs­verfügung gibt es noch eine weitere Möglichkeit: Sie kann beim zustän­digen Amts­gericht hinterlegt werden.